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RaabaGrambach 320

Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt das Recht auf Zugang zu Informationen von Behörden, staatsnahen Unternehmen und bestimmten öffentlichen Einrichtungen.

 Was fällt unter Informationsfreiheit?

 Informationen sind alle Aufzeichnungen, die für amtliche oder unternehmerische Zwecke erstellt wurden und bei einer informationspflichtigen Stelle vorhanden sind. Wichtig: Die angefragte Information muss bereits vorhanden sein - neue Informationen müssen nicht extra erstellt werden.

 Das Informationsfreiheitsgesetz besteht aus zwei Säulen:

  • Proaktive Information: Öffentliche Stellen müssen Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv (von Amts wegen) veröffentlichen. Die veröffentlichten Daten sind im Informationsregister unter https://www.data.gv.at/zu finden.
  •  Information auf Antrag: Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Zugang zu Informationen zu stellen. Die Behörde entscheidet dann, ob die Informationen erteilt werden. Wenn der Antrag abgelehnt wird, muss die Behörde darüber einen Bescheid erlassen.

 Anträge auf Informationen können formlos schriftlich, mündlich telefonisch oder elektronisch gestellt werden. Für elektronische Einbringungen steht Ihnen, gem. § 13 Abs. 2 AVG, ausschließlich das Online-Formular von amtsweg.gv.at zur Verfügung:

>> Formular

 


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