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RaabaGrambach 320

Marktgemeinde Raaba-Grambach
Josef-Krainer-Straße 40, 8074 Raaba-Grambach
Tel.: +43 316 40 11 36 | Fax: -190 | gde@raaba-grambach.gv.at

Uncategorised

Integration

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Nach Ankunft der ersten Asylwerbenden im November 2015 hat sich eine Gruppe von freiwilligen Integrationshelferinnen und -helfern gebildet. Zu den integrationsunterstützenden, regelmässig stattfindenden Tätigkeiten zählen der Deutschunterricht, die Unterstützung der Schulkinder bei den Hausarbeiten, gemeinsames Sporteln (Fußball), die Begleitung zu Ärzten, Behördenwegen etc. Ins Gespräch miteinander kommt man am Besten nach einem spannenden Vortrag in einem unserer "Begegnungs-Cafés" im Kulturhaus Raaba bei Kaffee und Kuchen.

Sachspenden
Kinderkleidung für Jungen und Mädchen aller Altersstufen und Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel werden regelmäßig benötigt und gerne angenommen.

Kontakt bzgl. Integrationsfragen:
Marktgemeinde Raaba-Grambach
Josef-Krainer-Straße 40, 8074 Raaba-Grambach
Tel:. 0316 40 11 36 (zu den Bürgerservicezeiten)
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

>> Antworten zu den häufigsten Fragen zur Integration in unserer Gemeinde

Weiterhin gelten folgende Hotlines, Spendenkonten und Links zur Flüchtlingshilfe:

Informationen des Landes Steiermark zum Thema Asyl: www.soziales.steiermark.at/asyl
Kostenlose Telefonhotline für ehrenamtliche Hilfeleistungsangebote 0800 800 262

Spendenkonto der Caritas:
PSK: BIC: OPSKATWW; IBAN: AT92 6000 0000 0770 0004
Erste Bank: BIC: GIBAATWWXXX; IBAN: AT23 2011 1000 0123 4560

Spendenkonto des Österreichischen Roten Kreuzes:
Erste Bank: BIC: GIBAATWWXXX; IBAN: AT57 2011 1400 1440 0144
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Integrationsbericht 2016: LINK

Integration Lernen

Integration Gruppenfoto

Integration Fußball

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Volkshilfe / Heimhilfe

Heimhilfe: Wir kommen zu Ihnen nach Hause!
Die Heimhilfe unterstützt Menschen und deren Familien, wenn im Alltag oder in schwierigen Lebenssituationen Hilfe zu Hause benötigt wird. Ziel der Heimhilfe ist es, Menschen in der vertrauten Wohnumgebung ein lebenswertes soziales Umfeld zu erhalten und ein weitgehend selbstständiges Leben zu ermöglichen.

Qualifiziertes Personal
Die Volkshilfe setzt ausschließlich qualifizierte HeimhelferInnen ein, die in regelmäßigen Abständen im Rahmen von Pflegevisiten durch Diplomkrankenschwestern/-pfleger angeleitet werden.

Wer kann Heimhilfe in Anspruch nehmen?

  • Menschen, die aufgrund ihres Lebensalters zu Hause Unterstützung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens benötigen,
  • Menschen, die aufgrund eines fehlenden sozialen Umfeldes nicht (mehr) in der Lage sind, ohne Hilfe von außen ein selbstständiges Leben zu führen,
  • Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung eingeschränkt sind und Unterstützung brauchen,
  • Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt kurz- oder längerfristig Hilfestellung benötigen,
  • Schwerkranke und Sterbende, die organisatorisch und/oder soziale Unterstützung brauchen sowie
  • pflegende Angehörige, die Entlastung und Unterstützung im Alltag benötigen.

Eine Heimhilfe kann sich jeder leisten
Der Kostenbeitrag für Heimhilfe ist für alle Steirerinnen und Steirer sozial gestaffelt und orientiert sich am Einkommen der Betreuten. Die Kosten der Betreuung werden vom Land und der jeweiligen Wohnsitzgemeinde gefördert. Dieser Förderbeitrag wird von der Volkshilfe direkt mit dem Land und der Gemeinde abgerechnet. In bestimmten Fällen bezuschusst auch die Krankenkasse die Betreuung.

Infos und Kontakt:
Volkshilfe Sozialzentrum Graz-Umgebung, Haushamerstraße 3, 8054 Seiersberg-Pirka,
Tel. 0316/28 65 29-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Bürgerservicekarte

 Die Bürgerservicekarte der Marktgemeinde Raaba-Grambach dient

1. zur Einfahrt in das Altstoffsammelzentrum Raaba-Grambach (ASZ)
2. für den Geräteverleih
3. für das e-Carsharing der Marktgemeinde (seit April 2021)

Ad1) Nur unter Verwendung der Karte lässt sich das Rolltor zum Altstoffsammelzentrum (ASZ) öffnen und so kommen Sie in die Halle. Eine Anlieferung ohne Karte kann nicht angenommen werden.
Der beim ASZ abgegebene kostenpflichtige Müll wird verwogen und über ein System zur Verrechnung an das Gemeindeamt weitergeleitet. Die Abrechnung von Leistungen erfolgt über die erste Quartalsvorschreibung jeden Jahres.

Ad2) Die Erfassung und Abrechnung des Verleihes von Gemeindegeräten erfolgt über die Bürgerservicekarte.

Ad3) Ab 19.4.2021 kann die Bürgerservicekarte nach einmaliger Registrierung des e-Carsharing der Marktgemeinde im Zuge des Einschulungstermines für das Auf- und Zusperren des e-Cars freigeschalten werden.

Im Jahr 2016 wurde an jeden Haushalt eine Bürgerservicekarte zugesandt, zudem erhalten Sie bei Zuzug auf Anfrage eine Bürgerservicekarte (je Haushalt) auf dem Postweg übermittelt.
Für das e-Carsharing können kostenlos weitere Bürgerservicekarten beantragt werden.

Bei Kartenverlust können Sie eine weitere Karte gegen einen Unkostenbeitrag von € 10,- beantragen. Eine Weitergabe Ihrer Karte an haushaltsfremde Personen ist nicht gestattet.

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

 

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